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24. Juni 2024

Landesregierung aktiviert nicht die kompletten Ausnahmen im Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Ahrtal

Der Deutsche Bundestag hat zur weiteren Erleichterung des Wiederaufbaus im Ahrtal und für andere Katastrophengebiete bereits im Sommer des letzten Jahres, auf Initiative des Bauausschusses, mehrere Ausnahmemöglichkeiten für das Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es ist sehr enttäuschend, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz diese nicht vollständig genutzt hat“, so die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. Demnach habe die Landesregierung in ihrer Rechtsverordnung zum Wiederaufbau im Ahrtal nur vier der vom Bund im neuen § 246c BauGB zur Verfügung gestellten fünf Ausnahmemöglichkeiten für den Wiederaufbau in Katastrophengebieten genutzt.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Petra Schneider dazu: „Auf Nachfrage in Mainz erklärt uns nun die Landesregierung, die Aktivierung des § 246c Abs. 2 Nr. 1 BauGB, der besonders umfassende vorübergehende Ausnahmen von den Regelungen des Baugesetzbuches ermöglicht, sei ‚auch nach Auffassung der betroffenen Kommunen‘ zwei Jahre nach der Flut nicht mehr notwendig gewesen und deshalb unterblieben. Wir hören aus dem Ahrtal aber ganz andere Einschätzungen. Dort wäre man für die nicht aktivierten umfassenderen Abweichungsmöglichkeiten sehr dankbar. Durch vorübergehende Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, zwischenzeitliche Reduzierung von Beteiligungsverfahren und Weiteres könnten zum Beispiel weitgehend unstrittige Vorhaben, wie zum Beispiel der Wiederaufbau von Sportplätzen, schneller begonnen werden und die umfassende Genehmigung würde dann nachgeholt.“

Zusätzlich schwierig findet der CDU-Landtagsabgeordnete Horst Gies die Informationspolitik der Landesregierung zur Umsetzung der vom Bund zur Verfügung gestellten Ausnahmemöglichkeiten: „Erst in der letzten Woche veröffentlicht die Landesregierung eine Pressemitteilung, in der sie sich selbst dafür lobt, dass sie die jeweils für ein Jahr gültige Rechtsverordnung für das Ahrtal nun um ein Jahr verlängert hat. Kein Wort gab es in dieser Mitteilung dazu, dass die vom Bund gegebenen Möglichkeiten für das Ahrtal von der Ampelkoalition in Mainz aber gar nicht vollständig genutzt wurden. Dabei hatten Petra Schneider und ich zu diesem Zeitpunkt die Landesregierung bereits genau danach gefragt.“

Für Mechthild Heil schließt sich an dieser Stelle der Kreis zur Ampelkoalition in Berlin: „Das SPD-geführte Bundesbauministerium hatte bereits Mitte April den Bauausschuss des Deutschen Bundestages unvollständig informiert, indem der Eindruck erweckt wurde, dass die Ausnahmen des § 246c BauGB für das Ahrtal durch die Landesregierung komplett aktiviert worden seien. Erst auf meine Nachfrage hin wurde dann eingestanden, dass dies nicht der Fall ist. Diese mindestens missverständliche Information an das Parlament wurde dann allerdings durch das Ministerium nicht als Fehler eingestuft, sondern sogar noch als ‚unerheblich‘ bezeichnet. Eine Einschätzung, die selbst Abgeordnete aus der Ampelkoalition nicht teilen.“ Alle drei CDU-Parlamentarier des Ahrtals erkennen hier eine bedenkliche „Wagenburgmentalität“ der zuständigen SPD-geführten Ministerien in Bund und Land: „Diese Mischung aus Ignoranz und Kritikunfähigkeit ist der Situation im Ahrtal absolut nicht angemessen. Die gegebenen Ausnahmemöglichkeiten im Baugesetzbuch sollten vollständig genutzt werden, um den Wiederaufbau mit allen Mitteln zu beschleunigen.“