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19. Dezember 2024

CDU bringt Rettungsfonds in den Haushalt ein

Mit der kürzlichen Insolvenzmeldung der DRK-Trägergesellschaft bröckelt eine weitere Säule in der rheinland-pfälzischen Krankenhauslandschaft. Eine Hiobsbotschaft für die Regionen der betroffenen Krankenhäuser und ein weiterer Beleg für die Gefahr eines unkontrollierten Krankenhaussterbens in Rheinland-Pfalz. Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich heute der Gesundheitsausschuss des Landtags mit dem Thema. Die Ergebnisse sind ernüchternd, so die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler, Horst Gies und Petra Schneider.

„Mit dem Durchwinken der Krankenhausreform durch den Bundesrat Ende November stehen wir in Rheinland-Pfalz vor zahlreichen Problemen für unsere Krankenhausversorgung. Leider blieb die Landesregierung auch in der kürzlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses eine Perspektive schuldig, wie es bis dahin für die stationäre Versorgung und somit für die Menschen im Land weitergehen soll. Die Mainzer Ampelregierung sieht dem planlosen Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz weiter tatenlos zu“, so Gies und Schneider.

Der Abgeordneten erklären weiter: „Die mangelhafte Krankenhausinvestitions-förderung ist beispielhaft für Rheinland-Pfalz. Dabei fallen die Krankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten eindeutig in den Verantwortungsbereich des Landes. Die Krankenhäuser im Land schieben schon seit vielen Jahren einen massiven Investitionsstau vor sich her. Auch wenn nun die Reform – die ohne Frage dringend benötigt wird – kommen soll, so brauchen die Krankenhäuser sofort Hilfe und Orientierung, wie es bis zum Greifen der Reform weitergehen kann“. Es braucht daher umgehend eine Überbrückungsfinanzierung durch das Land. Wir müssen ein unkontrolliertes Kliniksterben verhindern und haben deshalb als CDU im Landtag Rheinland-Pfalz die Auflage eines „Lebende Krankenhäuser-Fonds“ für Rheinland-Pfalz beantragt. „Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir in den kommenden zwei Jahren je 150.000.000 Euro in einem Fonds für die Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen, bis die Reform greift.“, so Gies und Schneider abschließend.