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Rücknahme der Steuerermäßigung ist eine Steuererhöhung
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für alle Speisen nur noch 7 Prozent. Diese Senkung war zu ihrer Zeit absolut notwendig. Gastronomiebetriebe konnten aufgrund der Corona-Beschränkungen nur auf halber Kraft arbeiten, nicht öffnen und der Umsatz brach ein. Heute ist die Corona-Pandemie Geschichte, aber die Herausforderungen haben nicht abgenommen – im Gegenteil. Petra Schneider, CDU-Landtagsabgeordnete, traf sich vor kurzem mit Günther Uhl, Vorsitzender des DEHOGA-Kreisverbandes Ahrweiler sowie mit weiteren Gastronomen aus ihrem Wahlkreis und informierte sich über die Vielzahl von Hürden.
Werner Pommer, Inhaber der Kochschule Pommer Bad Breisig, berichtete in diesem Zusammenhang von horrenden Lebensmittelpreisen. Für Birgit Letschert vom Hotel Rhein-Residenz in Bad Breisig sind Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Klaus Reuter, Inhaber des Hotels zu Mühle, ebenfalls in Bad Breisig, sieht sich mit stetig steigenden Energiepreisen und dem Fachkräftemangel konfrontiert – Probleme, die alle drei Gastronomen gleichermaßen betreffen.
So geht es vielen Gastgebern im Kreis und im Land. Auch das bundesweite Resultat sieht traurig aus: Seit der Corona-Pandemie ist die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von über 220.000 auf knapp 186.000 Betriebe zurückgegangen.
Für Günther Uhl und die DEHOGA bringt eine Rückkehr zu einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent nur neue Probleme und könnte für manchen Betrieb einem Todesstoß gleichkommen. „Der ermäßigte Steuersatz war und ist eine große Hilfe“, sagt Uhl. „Doch die „Gastro-Notlage“ ist noch lange nicht vorbei“. Eine Rückkehr zum alten Steuersatz ist für Petra Schneider nicht verhandelbar. „Die Gastronomie braucht auch weiterhin Unterstützung“, sagt sie. „Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung. Das können viele Gastronomiebetriebe in unserer Region nicht bewältigen.“ Gerade im ländlichen Raum kommen Restaurants und Beherbergungsbetrieben eine große Rolle bei, als Arbeitgeber, Wirtschaftsfaktor und Teil des sozialen Zusammenlebens.
„Deshalb benötigen wir unbürokratische und flexible Lösungen – und das unverzüglich. In anderen EU-Länder geht es ja auch, dort ist der ermäßigte Steuersatz für Gastronomen längst Realität“, so Petra Schneider. Sie mahnt, nicht noch bis zum 1. Januar 2024 zu warten. „Unsere Gastronomie braucht endlich Planungssicherheit, und zwar jetzt“, sagt sie. „Wir fordern die Beibehaltung des Steuersatzes von 7 Prozent.“