Aktuelles

13. November 2022

Antragsfrist für den Bezug von Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds zum Wiederaufbau des Ahrtals

Durch den Wiederaufbaufond für den Wiederaufbau des Ahrtals stehen der Heimat die Hälfte der Fördermittel in Höhe von 30 Milliarden Euro zur Verfügung. Durch die „Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021“ wurde die Antragsfrist zur Beantragung von Finanzmittel aus dem Wiederaufbaufond, auf den 30. Juni 2023 festgelegt. Damit bleiben nur noch acht (!) Monate Zeit um entsprechende Anträge zu stellen und Gelder für den Wiederaufbau zu beantragen. Sowohl der ehemalige Landesinnenminister Roger Lewentz, als auch der amtierende Landesinnenminister Michael Ebling, haben zugesagt beim zuständigen Bundesfinanzministerium in Berlin eine Verlängerung der Antragsfrist zu beantragen.

Vor diesem Hintergrund haben unsere beiden CDU-Landtagsabgeordneten Petra Schneider und Horst Gies im rheinland-pfälzischen Landtag eine „Kleine Anfrage“ gestellt, um Antworten auf die drängenden Fragen zur weiteren Finanzierung des Wiederaufbaus im Ahrtal zu gewinnen. Dabei bedarf es konkreter Antworten, ob eine fristgerechte Beantragung der Fördergelder für Privatpersonen und Kommunen noch möglich ist, ob und wie lange eine Beantragung zur Fristverlängerung durch den Landesinnenminister erfolgt ist, über welchen Zeitraum sich eine mögliche Fristverlängerung erstrecken könnte und wie der Wiederaufbau mit Fördergeldern ohne eine mögliche Verlängerung der Frist weitergehen könnte.

Die CDU-Landtagsabgeordneten werden sich auch weiterhin engagiert für den Wiederaufbau unserer Heimat einsetzten und diesen Prozess mit allen Kräften begleiten und unterstützen. „Selbstverständlich werden wir Sie zeitnah über die Antwort der Landesregierung informieren.“