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Mechthild Heil MdB (CDU), Horst Gies MdL und Petra Schneider MdL begrüßen umfassende Hilfe des Bundes für Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal: Private Schäden werden zu mindestens 80 Prozent getragen – Gewinnausfälle von Unternehmen ebenfalls abgedeckt
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil sowie die CDU-Landtagsabgeordneten Horst Gies und Petra Schneider begrüßen die umfassenden Hilfen des Bundes gemeinsam mit den Bundesländern angesichts der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. „Es ist gut zu wissen, dass die Menschen hier nicht allein gelassen werden. Sofort war klar, dass der Bund 100 Prozent der Leistungen für den Aufbau der Infrastruktur wie Bundesstraßen und Bahnlienien trägt und auch gemeinsam mit den Bundesländern auch für die kommunalen öffentlichen Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Schulen oder Sportanlagen. Nun können auch die betroffenen Menschen aufatmen: die Solidargemeinschaft der Steuerzahler trägt mindestens 80 Prozent der Schäden, die an und in Gebäuden und Wohnen entstanden sind.“ Mechthild Heil freut sich, dass ihre diesbezüglichen Vorschläge im politischen Berlin auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
Wichtig ist für die CDU-Abgeordneten, dass auch die heimischen Wirtschaftsbetriebe von dieser Solidarität in dieser nationalen Notlage profitieren. Man wisse, so Heil, Gies und Schneider, dass fast der gesamte Einzelhandel, insbesondere in der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, sowie Winzerbetriebe, Gastronomen und Hotels schwer getroffen sind. Um die zukünftigen wirtschaftlichen Strukturen in der Region zu sichern, muss hier dringend geholfen werden. Für viele Menschen ist dies ihre Existenzgrundlage, sei es als Unternehmer oder Arbeitnehmer.
Die Entschädigungsregeln für die Flutopfer werden immer konkreter. Diese Auszahlungen sind geplant: 80 Przent der Gewinnausfälle der letzten 6 Monate für Gewerbebetriebe und Unternehmen. Ohne Prüfung der Vermögen oder der Bedürftigkeit erhält jeder betroffene Haus-/Wohnungsbesitzer ohne Versicherung 80 Prozent des Schadens. Falls bei Versicherten die Versicherung nur einen Teilbetrag auszahlt, wird der Rest aus dem Bundesfonds ergänzt. Wurde der Abschluss einer Elementarversicherung abgelehnt, zahlt auch hier der Bund zu 100 Prozent den Schaden. Bei Inneneinrichtungen und Autos wird der Zeitwert zugrunde gelegt und ausgezahlt. Firmen können Kurzarbeit beantragen und sind zunächst bis Oktober, wahrscheinlich aber bis zum nächsten Jahr von der Insolvenzantragspflicht befreit.
Mechthild Heil MdB abschließend: „Wir werden am 25. August im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Fluthilfegesetzes debattieren. Wir werden die Mittel dem Wiederaufbau der öffentlichen und privaten Infrastrukturen widmen.“